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Stand der Umstellung der Kläranlagen auf vollbiologische Reinigung

Stand der Umstellung der Kläranlagen auf vollbiologische Reinigung

 

Im Jahr 2016 entstanden 41 vollbiologische Kleinkläranlagen in der Gemeinde Kubschütz. Damit entsprechen 93 % aller dezentralen Abwasseranlagen dem geforderten Stand der Technik.

Alle Grundstückseigentümer, welche die Umstellung der vorhandenen Kläranlage auf vollbiologische Reinigung der Gemeindeverwaltung noch nicht angezeigt haben, werden aufgefordert, die Mitteilung bis 15.03.2017 abzugeben und den Wartungsvertrag der vollbiologischen Kläranlage vorzulegen. Grundstückseigentümer, die die alte Abwasseranlage als abflusslose Sammelgrube betreiben wollen, werden aufgefordert einen Dichtheitsnachweis eines Fachbetriebes für die entsprechende Anlage vorzulegen. Abflusslose Sammelgruben, die dem Stand der Technik entsprechen, können weiterhin betrieben werden.

Gemäß der Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates Sachsen mussten alle Abwasseranlagen bis zum 31.12.2015 an den Stand der Technik angepasst werden. Abwasseranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind seit 01.01.2016 gesetzlich nicht mehr zugelassen.

Bestehende Fragen können Sie bei der Gemeindeverwaltung unter

Tel.: 0 35 91/5 25 25 26 klären.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mi, 08. März 2017

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