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Hinweise für das Hexenbrennen am 30.04.2017

Hinweise für das Hexenbrennen am 30.04.2017

 

Die schriftlichen Anmeldungen für das Hexenbrennen sind bis Montag, den 10. April 2017 in der Gemeindeverwaltung abzugeben.

 

Die Traditionspflege steht im Vordergrund. Alt und Jung sollen sich um ein Feuer je Ortsteil versammeln. Es ist ein Verantwortlicher für Ordnung und Sicherheit sowie für die Organisation der Brandwache und die vollständige Beräumung des Platzes zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Verantwortlichen (Mobiltelefon) ist abzusichern. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist vorab einzuholen.

 

Der Hexenhaufen darf frühestens am 27. April 2017 aufgeschichtet werden. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Gehölzen einzuhalten.

Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, trockenes Holz (Baum- und Strauchverschnitt). Nicht erlaubt ist das Abbrennen von Abrissholz und anderen Abfällen wie Papier, Pappe, Lumpen, Reifen usw.

 

Es werden auch dieses Jahr wieder Kontrollen durchgeführt.

Nach dem Hexenbrennen ist der Platz zu beräumen und ordentlich zu hinterlassen.

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 03. April 2017

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