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Mein Hund braucht Auslauf - Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

Mein Hund braucht Auslauf - Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

 

Immer wieder erreichen uns Beschwerden bezüglich freilaufender Hunde.

Es wird insbesondere beklagt, dass von den freilaufenden Hunden sich Erholungssuchende belästigt fühlen, dass wildlebende Tiere verschreckt und gejagt werden und dass die Hinterlassenschaften, die „Hundehäufchen“, nicht nur auf den Wanderwegen liegen bleiben.

 

 

 

Wir bitten einfach, die wenigen gesetzlichen Regelungen auch im Interesse der Mitmenschen und der Natur zu beachten.

Es gilt das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Gefährlichen Hunden im Freistaat Sachsen (GefHundG) und die Polizeiverordnung der Gemeinde Kubschütz:

 

Bitte beachten Sie:

1. Anlein- und Maulkorbpflicht von gefährlich eingestuften Hunden

2. Sichtbares Tragen der Hundesteuermarke am Halsband oder Geschirr

3. Beaufsichtigung der Hunde so, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht

gefährdet werden

4. Kein freies Herumlaufen von Hunden ohne Begleitperson, die durch Zuruf

nicht einwirken können

5. Bei Menschenansammlungen besteht Leinenzwang

6. Sorge zu tragen, dass Notdurft nicht auf fremden Grundstücken verrichtet wird

und

7. Beseitigungspflicht der Hinterlassenschaften

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 08. Mai 2017

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