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Hinweise an alle Grundstückseigentümer!

Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen sind zurückzuschneiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anpflanzungen aller Art so angelegt werden müssen, dass sie nicht in den Lichtraum der Straße und des Gehweges ragen und die Sicherheit des Verkehrs, auch der Fußgänger, beeinträchtigen. Die Anlieger werden gebeten, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden.

 

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Veröffentlichung

Kubschütz
Do, 05. Oktober 2017

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