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Bodenschutzkalkung 2018

Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst zum Vorhaben der Bodenschutzkalkung im Landkreis Bautzen 2018

 

Das sächs. Waldgesetz (SächsWaldG) misst dem Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes eine große Bedeutung bei. Der Waldboden nimmt im Ökosystem Wald eine wichtige Schlüsselrolle ein. Durch langjährige Immissionen von Schwefel– und Stickoxiden ist der Waldboden in den sächsischen Wäldern regional stark versauert. Die Kalkung der Waldböden ist keine Düngung der Wälder, sondern dient der Kompensation der Bodenversauerung und verbessert durch Aktivierung der natürlichen Stoffkreisläufe die Bodenfruchtbarkeit. Das entspricht der gesetzlichen Forderung gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG. Seit 1995 werden in Sachsen großflächig Bodenschutzkalkungen in ausgewählten Waldgebieten durchgeführt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst plant für 2018 im Forstbezirk Oberlausitz eine Wiederholung der Bodenschutzkalkung. Die Kalkungsgebiete liegen im Landkreis Bautzen innerhalb folgender Gemeinden: Kubschütz, Hochkirch, Cunewalde, Großpostwitz. Eine flurgenaue Liste bzw. Karte der kalkungswürdigen Waldflächen kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die Waldbesitzer entstehen keine Kosten. Wenn Sie Wald im Bereich der b eabsichtigeten Bodenschutzkalkung besitzen und keine Kalkung wünschen, bitten wir Sie, sich mit dem Forstbezirk Oberlausitz bis zum 22.12.2017 in Verbindung zu setzen. Mit der Zustimmung zur Kalkung wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen die Befugnis erteilt, den Wald gem. § 13 Abs. 1 SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren. Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen der Forstbezirk Oberlausitz jederzeit zur Verfügung. Forstbezirk Oberlausitz, Paul-Neck-Str. 127, 02625 Bautzen, Telefon: 03591/2160, FAX: 03591/216123.

Holm Karraß

Forstbezirksleiter

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 12. Dezember 2017

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