Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Informationen des Amtes Wald, Natur, Abfallwirtschaft - Landkreis Bautzen
Sturmschäden in unseren Wäldern
Im Juni 2017 beginnend bis zum Sturm „Friederike“ am 18.01.2018 kam es in Folge mehrerer Sturmereignisse zu erheblichen Schäden in den Wäldern des Landkreises Bautzen. Waren die Stürme vor „Friederike“ noch lokal begrenzt, so hat der Sturm am 18.01.2018 landkreisweit für erhebliche Schäden in unseren Wäldern gesorgt.
Das Nadelsturmholz bietet den im Frühjahr ausfliegenden Borkenkäfern einen idealen Brutraum. Bei günstigen Bedingungen kann sich innerhalb von zwei Monaten die nächste Käfergeneration entwickeln und anschließend an den benachbarten Nadelbäumen neue und noch größere Schäden anrichten. Deshalb ist eine rasche und konsequente Aufarbeitung und Abfuhr des Sturmholzes - vor allem der Baumarten Fichte und Lärche - bis spätestens Ende Mai erforderlich.
Nur durch eine Kontrolle der Bestände lässt sich das genaue Schadausmaß feststellen. Das ist Aufgabe der Waldbesitzer. Dabei kann bereits Kontakt mit Nachbarwaldbesitzern aufgenommen werden, um die Schäden gemeinsam beseitigen zu lassen. Vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege, und in der Nähe von Gebäuden und Erholungseinrichtungen am und im Wald sind Sie als Waldbesitzer gefordert. Dabei ist zu kontrollieren, ob von ihrem Eigentum Gefahren für die angrenzenden Flächen ausgehen. Werden dabei Gefahren erkannt, müssen diese unverzüglich beseitigt werden.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie: Waldbesitzer von Förderflächen haben Schäden an diesen Flächen umgehend, d. h. binnen 15 Arbeitstagen nach Bekanntwerden, dem Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forst- und Jagdbehörde, Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127, 02625 Bautzen) schriftlich mitzuteilen. Auskünfte über Fördermöglichkeiten erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst. Auch steuerlich haben Holznutzungen infolge höherer Gewalt (z.B. Sturm) Besonderheiten. So gibt es ermäßigte Steuersätze nach § 34b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind. Die Vordrucke finden sie unter http://www.steuern.sachsen.de/15879.html (unter „Mitteilung über Holznutzungen infolge höherer Gewalt“).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung: Landratsamt Bautzen,
Wald, Natur, Abfallwirtschaft, Garnisonsplatz 6, 01917 Kamenz
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Brückentag am 10. Mai 2024 - Gemeindeverwaltung bleibt geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am 10. Mai 2024 (Freitag nach Christi Himmelfahrt) ...
Bekanntmachung des Gemeindewahlausschusses
In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 09.04.2024 wurden folgende Bewerber für die Wahl des ...