Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Keine Genehmigungen für Feuerwerke Klasse II
Anhaltende Trockenheit - Gemeinde Kubschütz erteilt bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II
Die Gemeinde Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II informiert, dass bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen gegeben werden.
Begründet wird dies mit der anhaltenden Trockenheit und Brandgefahr.
Die Gemeindeverwa
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In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März 2024 wurden folgende Beschlüsse ...