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Keine Genehmigungen für Feuerwerke Klasse II

Anhaltende Trockenheit - Gemeinde Kubschütz erteilt bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II

 

Die Gemeinde Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II informiert, dass bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen gegeben werden.

Begründet wird dies mit der anhaltenden Trockenheit und Brandgefahr.

 

Die Gemeindeverwa

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Veröffentlichung

Kubschütz
Do, 02. August 2018

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