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Informationen aus der Meldestelle

Anpassung der Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe - Änderung Passgesetz

 

Das Bundesministerium des Innern plant voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2019, dass die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen (aktuell sechs Jahre) auf ein Jahr reduziert wird.

Hintergrund ist, dass der gegenwärtig deutsche Kinderreisepass kein elektronisches Speicherelement (Chip) enthält und damit aus europarechtlichen Gründen nicht länger als ein Jahr gültig sein darf. Zum Schutze der Identität in der heutigen Zeit ist jedoch eine Kombination von physischen und elektronischen Komponenten erforderlich, um das Dokument hinreichend fälschungssicher zu machen.

Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass (13,00 €) längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann. Ferner kann er wie gewohnt mehrmals, mit einem aktuellen Lichtbild verlängert (6,00 €) werden, jedoch aber aus Sicherheitsgründen künftig nur noch um ein Jahr.

 

Kinderreisepässe, die bis zum Inkrafttreten des neuen Passgesetzes im ersten Quartal 2019 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten die auf ihnen jeweils angegebene Gültigkeitsdauer.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter 0 35 91/5 25 25 25 gern zur Verfügung.

Ihre Einwohnermeldestelle

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 06. November 2018

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