Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Ausnahmegenehmigung Abrennen von Feuerwerken
Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II werden ab 1. November wieder erteilt
Ab 1. November 2019 erteilt die Gemeindeverwaltung Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde wieder Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II. Ab Juli 2019 wurden keine Ausnahmegenehmigungen aufgrund der anhaltenden Trockenheit erteilt.
Die Gemeindeverwaltung
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