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Ausnahmegenehmigung Abrennen von Feuerwerken

Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II werden ab 1. November wieder erteilt

 

Ab 1. November 2019 erteilt die Gemeindeverwaltung Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde wieder Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II. Ab Juli 2019 wurden keine Ausnahmegenehmigungen aufgrund der anhaltenden Trockenheit erteilt.

 

Die Gemeindeverwaltung   

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 04. November 2019

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