Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Verbrennung pflanzlicher Abfälle, Altholz, Reisig
Die Verbrennung von Pflanzenabfällen (Altholz, Reisig) ist nicht gestattet
Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen beschlossen.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
Die Gemeindeverwaltung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Veröffentlichung der Lärmkarten und der Lärmaktionsplanung
Die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit ...
Standesamt Hochkirch geschlossen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in der Zeit vom25. April bis 26. April 2024 sowie ...