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Verbrennung pflanzlicher Abfälle, Altholz, Reisig

Die Verbrennung von Pflanzenabfällen (Altholz, Reisig) ist nicht gestattet

 

Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen  beschlossen.

Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.

 

                   Die Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 06. April 2020

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