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Abwassergebührenberechnung 2020

Zur Abrechnung der Abwassergebühren 2020 benötigen wir von allen Grundstücken der Gemeinde Kubschütz mit zentraler Abwasserentsorgung:

 

     1.        den Wasseruhrenstand per 31.12.2020

     (Sollte innerhalb des Jahres 2020 ein Zählerwechsel er-  

     folgt sein, melden Sie bitte das Datum des Zählerwechsels      

     und den Ausbauzählerstand)

     2. bei Einleitung von Brunnen-/Regenwasser den Wasserverbrauch in m³

     3. die Anzahl der Wohnungseinheiten

 

Grundstückseigentümer, deren dezentrale Abwasseranlage an einen „Bürgermeisterkanal“ angeschlossen ist, melden uns bitte:

 

     1. den Wasseruhrenstand per 31.12.2020

(Sollte innerhalb des Jahres 2020 ein Zählerwechsel  erfolgt sein, melden       Sie bitte das Datum des Zählerwechsels und den Ausbauzählerstand)

     2. Gesamtwasserverbrauch für das Jahr 2020 in m³

 

Grundstückseigentümer melden bitte ihren Wasseruhrenstand bis spätestens 10.01.2021 mit dem Formular (Seite 5), telefonisch unter 03591/5252523 oder per E-Mail an der Gemeindeverwaltung Kubschütz. Das Formular können Sie auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-kubschuetz.de unter dem Button „Formularservice“ herunterladen, ausfüllen und per Mail an uns senden.

    Die Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mi, 09. Dezember 2020

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