Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 

Abwassergebührenberechnung 2020

Zur Abrechnung der Abwassergebühren 2020 benötigen wir von allen Grundstücken der Gemeinde Kubschütz mit zentraler Abwasserentsorgung:

 

     1.        den Wasseruhrenstand per 31.12.2020

     (Sollte innerhalb des Jahres 2020 ein Zählerwechsel er-  

     folgt sein, melden Sie bitte das Datum des Zählerwechsels      

     und den Ausbauzählerstand)

     2. bei Einleitung von Brunnen-/Regenwasser den Wasserverbrauch in m³

     3. die Anzahl der Wohnungseinheiten

 

Grundstückseigentümer, deren dezentrale Abwasseranlage an einen „Bürgermeisterkanal“ angeschlossen ist, melden uns bitte:

 

     1. den Wasseruhrenstand per 31.12.2020

(Sollte innerhalb des Jahres 2020 ein Zählerwechsel  erfolgt sein, melden       Sie bitte das Datum des Zählerwechsels und den Ausbauzählerstand)

     2. Gesamtwasserverbrauch für das Jahr 2020 in m³

 

Grundstückseigentümer melden bitte ihren Wasseruhrenstand bis spätestens 10.01.2021 mit dem Formular (Seite 5), telefonisch unter 03591/5252523 oder per E-Mail an der Gemeindeverwaltung Kubschütz. Das Formular können Sie auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-kubschuetz.de unter dem Button „Formularservice“ herunterladen, ausfüllen und per Mail an uns senden.

    Die Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mi, 09. Dezember 2020

Weitere Meldungen

Veröffentlichung der Lärmkarten und der Lärmaktionsplanung

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit ...

Standesamt Hochkirch geschlossen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in der Zeit vom25. April bis 26. April 2024 sowie ...