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Schneeräum- und Streupflicht

Schneeräum–  und Streupflicht

 

Wir möchten auf die Schneeräum- und Streupflicht hinweisen.

In der Gemeinde Kubschütz wird die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen, Betreuen und Reinigen der Gehwege durch eine Satzung geregelt. Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger enthält folgende Festlegungen.

Den Straßenanliegern obliegt es innerhalb geschlossener Ortschaften einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege bei Schnee zu räumen und bei Eis– und Schneeglätte abzustumpfen. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn– und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut werden. Die Pflicht endet jeweils um 19 Uhr.

Für das Abstumpfen der Fußwege kann das Streumaterial aus den Streukästen verwendet werden. Das Streumaterial für die Privatgrundstücke müssen sich die Grundstückseigentümer selbst besorgen, die öffentlichen Streukästen stehen dafür nicht zur Verfügung.

Der genaue Wortlaut der Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 15. Dezember 2020

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