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Hexenbrennen 2021 - am 30.04.2021 vormittags möglich

Nach Empfehlung des Feuerwehrausschusses und Zustimmung durch den Gemeinderat soll das Hexenbrennen 2021 durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die dann geltenden Corona-Regeln eingehalten werden und seitens des Landratsamtes keine Untersagung erfolgt.

Zugelassen werden maximal ein Hexenhaufen je Ortsteil. Dabei ist von einem Verantwortlichen dies bei der Gemeindeverwaltung bis Montag, den 19. April zu beantragen und genehmigen zu lassen. Aufgeschichtet werden darf der Hexenhaufen frühestens ab Dienstag, dem 27. April. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Gehölzen einzuhalten. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, trockenes Holz (Baum– und Strauchverschnitt). Nicht erlaubt ist das Abbrennen von Abrissholz und anderen Abfällen wie Papier, Pappe, Lumpen, Reifen usw. 

Der Antragsteller ist für die Durchführung (Annahme, Abbrennen, Entsorgung der Rückstände) verantwortlich. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. Der Hexenhaufen muss öffentlich zugänglich und die Ablage von Brennmaterial muss zu den festgesetzten Zeiten gewährleistet sein.          

 

Das Abbrennen erfolgt am 30. April in der Zeit von 10 bis 13 Uhr. Außerhalb dieser Zeit, insbesondere in den Abendstunden, ist das Abbrennen nicht gestattet.

 

Die Einhaltung der Regeln wird seitens der Ordnungsbehörde kontrolliert.

Viele Fragen werden nach der Nutzung von Feuerschalen und Lagerfeuer gestellt.

Lagerfeuer und Feuer in Feuerschalen bis maximal einen Meter in Höhe und Durchmesser bleiben von dieser Regelung unberührt und sind gestattet.

Uns ist bewusst, dass das Hexenbrennen 2021 wenig mit den althergebrachten Traditionen zu tun hat, und Verantwortliche und Genehmigende vor Herausforderungen stellt, und doch wollen wir an dem Brauch festhalten, in der Hoffnung, dass dieses Brauchtum 2022 wieder unter normalen Umständen begangen werden kann.

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 22. März 2021

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