Bürgersprechstunde der Polizei in unserer Gemeinde
Fr, 13. Oktober 2023
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, ab sofort findet zu folgenden Zeiten in der ...
Wissen Sie, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde? Wenn nicht, dann sollten Sie unbedingt nachschauen: War dies vor dem 19.01.2013 der Fall, müssen Sie ihn nach EU-Recht nämlich umtauschen.
Das richtet sich nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines.
Die Umtauschfristen für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) richten sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis.
Die Umtauschfristen für Führerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine) richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Dokumentes.
Liegt Ihr Geburtsjahr jedoch vor 1953 und Ihr Führerschein wurde zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt, gelten diese Fristen für Sie nicht. Dann haben Sie für den Umtausch Zeit bis zum 19.01.2033 - unabhängig vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins.
Sie haben bereits einen EU-Kartenführerschein und sind daher von der Umtauschaktion nicht betroffen.
Ja, dass müssen Sie. Sie müssen persönlich erscheinen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen, können Sie Ihren Führerschein im Landratsamt Bautzen umtauschen. Besuchen Sie dazu in Bautzen und Kamenz die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Erteilung einer Fahrerlaubnis". In Hoyerswerda steht Ihnen dafür das Bürgeramt zur Verfügung.
Wurde Ihr Führerschein in Papierform nicht im Landkreis Bautzen ausgestellt, müssen Sie zusätzlich den Karteikartenabschnitt der ausstellenden Behörde mitbringen.
Für den Fall, dass Sie gleichzeitig Ihre Fahrerlaubnisklasse (zum Beispiel LKW) verlängern wollen, bringen Sie bitte auch eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchungsbescheinigung mit.
Nach etwa 4 bis 6 Wochen werden Sie vom Landratsamt Bautzen informiert und können Ihren neuen Führerschein abholen.
Die Kosten für den Umtausch betragen 24,00 bis 50,00 Euro. Die Zahlung ist nur mit EC-Karte möglich.
Der Umtausch der Führerscheine erfolgt nach geltendem Recht: Die Europäische Union möchte einheitliche, fälschungssichere Dokumente, um Missbrauch zu verhindern. Die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung setzt EU-Recht in nationales Recht um.
Ja, der EU-Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Dokument. Sie sind nicht verpflichtet, sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen und müssen keine anderen Prüfungen absolvieren.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist ordnungswidrig. Sie müssen dann mit einem Bußgeld rechnen.
Laden Sie sich hier unsere Publikation zum Pflichtumtausch herunter.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Dienstleistung Erteilung der Fahrerlaubnis beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zum Führerschein-Umtausch. Auf dieser Seite finden Sie auch das Portal zur Online-Terminvergabe:
Fr, 13. Oktober 2023
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, ab sofort findet zu folgenden Zeiten in der ...
Mo, 13. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Bautzen hat sein Liniennetz überarbeitet und ...