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Veröffentlichung von Grundstücksinformationen

Öffentlicher Hinweis  / Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

 

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf der unter dem nachfolgendem Link aufgeführter Grundstücke entscheiden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundstückverkehrsgesetz.

 

Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen bis zum 05.01.2023 ihr Erwerbsinteresse schriftlich mitzuteilen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Do, 22. Dezember 2022

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