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Schöffenwahl 2023

Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt gesucht

Noch in diesem Jahr sind in Sachsen die Haupt- und Ersatzschöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern für die Amtszeit 2024 – 2028 zu wählen. Die Gemeinde Kubschütz stellt für diese Amtsperiode wieder eine Vorschlagslichte bis zum 30.06.2023 auf. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann. Interessierte Personen, die

  • in der Gemeinde Kubschütz wohnen
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind
  • das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben
  • die deutsche Sprache beherrschen
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind und
  • gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind,

sind aufgefordert, sich bis zum 23. Mai 2023 zu bewerben.

Unfähig für das Schöffenamt sind:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessenten melden sich bitte bis einschließlich 23. Mai 2023 in der Gemeinde-verwaltung Kubschütz, Haupt- und Finanzverwaltung, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz. Eine Bewerbung ist aber auch schriftlich oder als Mail an sekretariat(at)gemeinde-kubschuetz.de sowie telefonisch unter (03591) 5 25 25 0 möglich.

Auch kann das unter www.schoeffenwahl.de bereitgestellte Aufnahmeformular verwendet werden.

Die Beschlussfassung zur erstellten Vorschlagsliste mit den Bewerbern erfolgt in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat.

 

Olaf Reichert                                                       Kubschütz, den 1. März 2023

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 28. Februar 2023

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