2027 - keine Vordrucke für Steuererklärungen im Gemeindeamt

Die Finanzverwaltung stellt ab 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Gemeinden ein!

 

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die 

erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter

www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche 

Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 21. April 2026

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