Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
2027 - keine Vordrucke für Steuererklärungen im Gemeindeamt
Die Finanzverwaltung stellt ab 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Gemeinden ein!
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die
erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter
www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche
Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.
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Veröffentlichung
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