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Informationen aus der Meldestelle

Wegfall des Kinderreisepasses

 

Zum 01.01.2024 ist der Kinderreisepass ausgelaufen. Es werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. verlängert. Alle Dokumente, welche vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. 

 

Für Ihre Kinder haben Sie die Möglichkeit bei Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis (6 Jahre gültig – 22,80 €) und für Reiseziele über die EU hinaus einen Reisepass (6 Jahre gültig – 37,50 €) zu beantragen. 

 

Neue Gebühren für den Reisepass ab Januar 2024

 

Die Gebühr für den Reisepass hat sich zum 01.01.2024 geändert. Die neue Gebühr für Person über 24 Jahren beträgt 70,00 €.

 

Hinweis:

Die Gebühr ist immer bei Antragstellung zu entrichten.

 

                                                                                                   Ihr Einwohnermeldeamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz

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