Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Wohnbebauung alte Gärtnerei Jenkwitz"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kubschütz hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 mit Beschluss Nr. 61/2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ in der Fassung vom 04.08.2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C), gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziel ist es, die Brachfläche des ehemaligen Gärtnereigeländes in Jenkwitz durch den Rückbau der nicht mehr genutzten Bestandsgebäude wieder nutzbar zu machen und damit den derzeitigen städtebaulichen Missstand am Standort zu beheben. Gleichzeitig soll das Areal einer sinnvollen städtebaulichen Nachnutzung in Form von Wohnbebauung zugeführt werden.
Der Bebauungsplanung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ aufgestellt werden.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ umfasst das Flurstück 86/23 sowie Teile des Flurstücks 86/14 der Gemarkung Jenkwitz.
Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ in der Fassung vom 04.08.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung sowie der vorliegenden Fachunterlagen (Geotechnischer Bericht, Konzept Regenwassermanagement) im Zeitraum
vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kubschütz unter www.gemeinde-kubschuetz.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz während folgender Zeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Alte Gärtnerei Jenkwitz“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kubschütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kubschütz, 03.09.2026 Olaf Reichert
Bürgermeister
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