Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen informiert
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen informiert
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482), das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld).
In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemeinde Kubschütz Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometrische Punkte) überprüft worden.
Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN von folgenden Liegenschaften
Raumbezugsfestpunkte dauerhaft entfernt:
– vom Flurstück 24/2 der Gemarkung Blösa,
– vom Flurstück 196 der Gemarkung Canitz-Christina,
– vom Flurstück 312 der Gemarkung Canitz-Christina,
– vom Flurstück 68 der Gemarkung Daranitz,
– vom Flurstück 146 der Gemarkung Grubditz,
– vom Flurstück 226 der Gemarkung Kumschütz,
– vom Flurstück 79/1 der Gemarkung Litten,
– vom Flurstück 111 der Gemarkung Pielitz,
– vom Flurstück 273/1 der Gemarkung Purschwitz,
– vom Flurstück 355 der Gemarkung Purschwitz,
– vom Flurstück 499/3 der Gemarkung Purschwitz,
– vom Flurstück 167 der Gemarkung Rachlau,
– vom Flurstück 37/6 der Gemarkung Scheckwitz,
– vom Flurstück 58 der Gemarkung Soritz,
– vom Flurstück 262 der Gemarkung Waditz,
– vom Flurstück 2a der Gemarkung Weißig.
Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte verbunden waren, sind damit entfallen.
Dresden, den 10. Februar 2017
Staatsbetrieb Geobasisinformation und
Vermessung Sachsen (GeoSN)
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