Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 

Hinweise für das Hexenbrennen 2019

Die schriftlichen Anmeldungen für das Hexenbrennen sind bis Montag, den

15. April 2019 in der Gemeindeverwaltung abzugeben. Nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage / Formularservice: „Anmeldung Antrag Hexenfeuer“.

 

Die Traditionspflege steht im Vordergrund. Alt und Jung sollen sich um ein Feuer je Ortsteil versammeln. Es ist ein Verantwortlicher für Ordnung und Sicherheit sowie für die Organisation der Brandwache und die vollständige Beräumung des Platzes zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Verantwortlichen (Mobiltelefon) ist abzusichern. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist vorab einzuholen.

 

Der Hexenhaufen darf frühestens am 27. April 2019 aufgeschichtet werden. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Gehölzen einzuhalten.

Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, trockenes Holz (Baum- und Strauchverschnitt). Nicht erlaubt ist das Abbrennen von Abrissholz und anderen Abfällen wie Papier, Pappe, Lumpen, Reifen usw.

 

Es werden auch dieses Jahr wieder Kontrollen durchgeführt.

Nach dem Hexenbrennen ist der Platz zu beräumen und ordentlich zu hinterlassen.

 

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 09. April 2019

Weitere Meldungen

Ins Protokoll geschaut

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. April 2024 wurden folgende Beschlüsse ...

Umleitungsfahrplan der Linie 706

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, aufgrund von Baumaßnahmen zwischen Ortsausgang ...