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Informationen zur Förderung des Ehrenamtes

Der Landkreis Bautzen erhielt das Kommunale Ehrenamts-Budget 2019 beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Diese Mittel reicht der Landkreis an ehrenamtliche Engagierte mittels Antragsverfahren weiter.

Als ehrenamtlich Engagierter können Sie eine Unterstützung für Ihre ehrenamtliche Arbeit/Vereinsarbeit und Projekte beantragen.

 

Wer kann Anträge stellen?

o Vereine

o Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen

o Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisiert sind

 

Was wird gefördert?

o Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen

 

Was wird nicht gefördert?

o Investitionen

o Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige

o Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme unterstützt

werden

 

Wie läuft das Verfahren?

Füllen Sie das Formular online aus und senden Sie dies direkt an das Landratsamt Bautzen. Dort wird über die Förderfähigkeit entschieden.

Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen. Dieses ist im Jahr 2019 zu verbrauchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Wie geht es weiter?

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 31.01.2020 nach. Bitte verwenden Sie hierfür den online bereit gestellten Verwendungsnachweis.

 

Ansprechpartner

Landratsamt Bautzen

Beauftragte für das Ehrenamt

Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

ehrenamt@lra-bautzen.de

www.landkreis-bautzen.de/ehrenamt

 

Die Landkreisverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Di, 11. Juni 2019

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