Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Keine Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken
Anhaltende Trockenheit - Gemeinde Kubschütz erteil bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II
Die Gemeinde Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II informiert, dass bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Grund hierfür ist die anhaltende Trockenheit und damit verbundene Brandgefahr.
Die Gemeindeverwaltung
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