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Keine Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerken

Anhaltende Trockenheit - Gemeinde Kubschütz erteil bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II

 

Die Gemeinde Kubschütz als zuständige Ortspolizeibehörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse II informiert, dass bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

 

Grund hierfür ist die anhaltende Trockenheit und damit verbundene Brandgefahr.

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 05. August 2019

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