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Hinweis für Hundebesitzer

Die „Hinterlassenschaften“ der geleibten Vierbeiner sind mitzunehmen

 

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die „Hinterlassenschaften“ der geliebten Vierbeiner beim Spaziergang aufzuräumen und sachgerecht zu entsorgen sind.

Wir verweisen diesbezüglich auf die Polizeiverordnung der Gemeinde.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 10. Februar 2020

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