Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Hinweis für Hundebesitzer
Die „Hinterlassenschaften“ der geleibten Vierbeiner sind mitzunehmen
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die „Hinterlassenschaften“ der geliebten Vierbeiner beim Spaziergang aufzuräumen und sachgerecht zu entsorgen sind.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Polizeiverordnung der Gemeinde.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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