Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Verbrennung pflanzlicher Abfälle, Altholz, Reisig
Die Verbrennung von Pflanzenabfällen (Altholz, Reisig) ist nicht gestattet
Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen beschlossen.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
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