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Kita´s und Hort öffnen wieder

Grundschule und Kitas öffnen wieder

Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai wieder möglich.

Laut der neuen Allgemeinverfügung ist der Besuch von Schulen unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet. Dabei gelten für die einzelnen Klassenstufen unterschiedliche Regeln.

Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden.

Detaillierte Regelungen können der ausführlichen Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) entnommen werden.

 

Bitte beachten eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen Kubschütz, Purschwitz sowie dem Hort Baschütz

Aufgrund der personellen und räumlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen Kubschütz und Purschwitz sowie im Hort kommt es zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten. Bis alle Einrichtungen wieder in den vollständigen Regelbetrieb übergehen (Phase 4 – Vorliegen eines Impfstoffes/ Medikament) haben unsere Einrichtungen wie folgt geöffnet:

Kita „Regenbogen“ Kubschütz:  6:00 Uhr – 16:00 Uhr

Kita „Spatzennest“ Purschwitz:  7:00 Uhr – 16:00 Uhr

Hort der Grundschule Baschütz: der Frühhort entfällt – 17:00 Uhr

Die verkürzten Öffnungszeiten ergeben sich daraus, dass wir die Kinder in festen Gruppen betreuen müssen, um eine evtl. Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten und um Infektionsketten zurück verfolgen zu können.

Abmeldung Mittagessen in der Schule:

Wenn Sie ihr Kind vom Mittagessen in der Schule abmelden möchten so rufen sie bitte die gewohnte Telefonnummer des Schulhortes Baschütz (03591/ 67 70 84) an und geben ihre Abmeldung via Anrufbeantworter durch.

 

 

Abwicklung der Beitragsfreistellung für Kita- und Hortgebühren:

Für alle Kinder die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben entfällt die Beitragspflicht für die Monate April und Mai.

Für die Notbetreuung ab Mai 2020 wird der komplette Monatsbeitrag wie gewohnt abgebucht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mi, 13. Mai 2020

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