Gemeinde Kubschütz
Gemeindeverwaltung Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Beantragung von Personalausweisen/ Reisepässen und Kinderreisepässen
Beantragung von Personalausweisen/ Reisepässen und Kinderreisepässen
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG ist jeder Deutscher nach Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Dokumentes und vor Vollendung des 16. Lebensjahres (mindestens 2 Wochen) ist ein (neues) Dokument bei der Pass- und Meldebehörde zu beantragen.
Personalausweis
Gültigkeit: Gebühren:
ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig 37,00 Euro
bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig 22,80 Euro
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen
vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühren: 10,00 Euro
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund
- Personalausweis/ (falls dieser vorhanden ist)
Bearbeitungsdauer: Aushändigung sofort
Reisepass
Gültigkeit: Gebühren:
ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig 60,00 Euro
bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig 37,50 Euro
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
Expressreisepass
Gültigkeit: Gebühren:
ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig 92,00 Euro
bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig 69,50 Euro
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer: 3 Werktage
Kinderreisepass
Gültigkeit: bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres - 1 Jahr gültig
Gebühren Erstmalige Ausstellung: 13,00 Euro
Gebühren Verlängerung: 6,00 Euro
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- aktuelles biometrisches Passbild mit hellem Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei Minderjährigen
- bei Alleinerziehenden Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigung vorlegen
- Kind muss bei Beantragung anwesend sein
Bearbeitungsdauer: 3 Tage
Weitere Informationen
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