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Hygienemaßnahmen am Wahltag

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Hygienemaßnahmen am Wahltag

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie weise ich Sie darauf hin, dass in allen Wahllokalen sowie in dem Raum, indem die Auszählung der Briefwahl stattfindet, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtend ist.

Im Wahlraum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Im Wahlraum darf nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig anwesend sein. Bei hohem Andrang regeln die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer den Zugang zum Wahlraum.
Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet und im Eingangsbereich steht Ihnen ausreichend Handdesinfektionsmittel zu Ihrer Verwendung zur Verfügung.

In den Wahlkabinen selbst wird der Wahlvorstand regelmäßig die Oberflächen desinfizieren.

Mit den Maßnahmen möchten wir das Infektionsrisiko der Wählerinnen und Wähler und des Wahlvorstandes am Wahltag minimieren.

 

Olaf Reichert, Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mi, 22. September 2021

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