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Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde zur Untersagung von oberflächigen Wasserentnahmen mittels Pumpeinrichtungen auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen

 

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit untersagt die Untere Wasserbehörde Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf bis auf Widerruf.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Es wird sofortige Vollziehung angeordnet. Die Bekanntgabe erfolgte am 12.07.2019 in einer Sonderausgabe des Amtsblattes des Landkreises.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz
Mo, 05. August 2019