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Veröffentlichung der Lärmkarten und der Lärmaktionsplanung

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkungsbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die interaktiven Lärmkarten aus dem Jahr 2022 sowie ergänzende Erläuterungen zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Seiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) abrufbar: www.umwelt.sachsen.de 

Gegenwärtig führt die Gemeinde Kubschütz die Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen B6 und A4 durch. Der Lärmaktionsplan liegt in der Gemeindeverwaltung vom 29.04.2024 bis 14.05.2024 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Den Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, Hinweise und Vorschläge zur Lärmminderung in der Gemeinde und zur Lärmaktionsplanung bis 14.05.2024 einzureichen.

Die Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kubschütz

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